Beschlussvorlage - BV/2020/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 1300/2020, vom 13.08.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw.

nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 321/4, 398 m²

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