Beschlussvorlage - BV/2020/365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag

UR-Nr. 1985/2020, vom 14.08.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw.

nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf Flur 1 Flurstück 198/11, 857 m²

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