Beschlussvorlage - BV/2020/316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. N 610/2020, vom 05.06.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Groß Siemen Flur 2 Flurstück 27, in Größe vom 1.024 m²

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