Beschlussvorlage - BV/2020/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. N 583/2020, vom 27.05.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird, 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 1 Flurstücke: 94/7, 99/1; 335 m², 2 m²; Flur 12 Flurstück 697/3; 121 m²

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