Beschlussvorlage - BV/2020/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserschutzmaßnahme Stadtbach
verrohrter Stadtbach MK 2 und MK 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
|
Vorberatung
|
|
|
16.03.2020
| |||
|
25.05.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
07.05.2020
|
Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Hellbach-Conventer Niederung“ hat im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes in der Bützower Straße ein Hochwasserschutzkonzept erstellen lassen, welches die gesamte wasserwirtschaftliche Situation des Kröpeliner Stadtbaches betrachtet. Es wurden neben der allgemeinen Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Gewässers und der Vorländer auch die hydrologischen und hydraulischen Auswirkungen infolge einer Hochwassersituation untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen haben sich die 4 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Kröpelin ergeben. Zwei dieser Maßnahmen, Schaffung einer Retentionsfläche im Torfmoor und Erneuerung der Rohrleitung in der Bützower Straße, werden zurzeit über ein Fördermittelprojekt umgesetzt.
Die anderen zwei Maßnahmen sollen über ein künftiges Förderprojekt umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
MK 2:
In dem künftigen Förderprojekt soll der verrohrte Stadtbach im Bereich von der Rostocker Straße bis zur Schulstraße saniert bzw. neu verlegt werden. Diese Maßnahme ist zwingend erforderlich, da der Zustand der Rohrleitung aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit und des altersbedingten schlechten Zustands sehr kritisch ist. Eine Erneuerung ist zwingend notwendig, um einen sicheren Hochwasserabfluss in Zukunft garantieren zu können, ohne dass Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur auftreten.
MK 4:
Schaffung einer Retentionsfläche am Gewässer 1/8/2, zwischen Brusow und Kröpelin.
Im Haushalt 2020 sind bereits Eigenmittel in Höhe von 66.800 Euro eingestellt. Für den Haushalt 2021 sind Mittel in Höhe von 148.100 Euro angemeldet.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
Haushaltsjahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Ja |
2020 - 2023 |
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||
|
552000-1850-785320 |
Maßnahme 151 |
|
|||
|
|
|
|
|||
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|||
2020 |
66.800 |
66.800 |
|
|||
2021 |
343.000 |
|
|
|||
2022 |
274.608,51 |
|
|
|||
2023 |
30.000 |
|
|
|||
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
455,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
195,6 kB
|