Beschlussvorlage - BV/2020/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Sachspende gemäß § 44 KV M-V.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

2019 gab es durch die Firma Agrikultur Biogas Kröpelin GmbH eine zweckgebundene Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Kröpelin. Bei der Sachspende handelt es sich um ein Gasmessgerät der Firma Dräger - Modell X-AM 5600. Dazu wurde der Feuerwehr noch Zubehör gemäß der Anlage 1 gespendet.

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