Beschlussvorlage - BV/2020/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, vom UR-Nr. 575/2020, vom 08.04.2020, ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz Flur 2 Flurstück 55/1

 

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