Beschlussvorlage - BV/2020/250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, vom UR-Nr. 440/2020, vom 28.02.2020, ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand. Gemarkung Wichmannsdorf Flur 2 Flurstück 198/10, 930 m²

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Anlagen

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