Beschlussvorlage - BV/2020/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, vom UR-Nr. 467/2020, vom 17.03.2020, ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstücke 713, 712, 711

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