Beschlussvorlage - BV/2020/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, vom UR-Nr. 429/2020, vom 12.03.2020, ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen Flur 2 Flurstücke 86/1, 85/4, 86/1

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