Beschlussvorlage - BV/2020/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung von Kröpelin beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.3.2020 in der Phase der Gültigkeit der SARSCoV- 2-Bekämpfungsverordnung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses.
 

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Sachverhalt

 

 Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 24. März 2020 entschieden, dass dem Antrag des Städte- und Gemeindetages stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter nach Standarderprobungsgesetz stattgegeben wird, Beschlussfassungen statt in Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen. Voraussetzung für jede Beschlussfassung ist, dass nicht ein Viertel aller Mitglieder des Gremiums wider-sprechen. Zuerst braucht es nach dem Hinweis des Ministeriums einen Grundsatz-beschluss der Vertretungskörperschaft (Stadt- oder Gemeindevertretung, Amtsaus-schuss), ob von der Befreiung grundsätzlich Gebrauch gemacht werden soll. Bereits diese Entscheidung kann im Umlaufverfahren erfolgen.

 

Zum Ablauf:

 

Die Sitzungen finden ganz normal nach Sitzungsplan statt, es wird nur der Vermerk „im Umlaufverfahren“ ergänzt. Für die Gültigkeit gelten die entsprechenden Regelungen hinsichtlich Ladung und Ladungsfrist. Zusätzlich erfolgt die zur Verfügungstellung von Abstimmblättern. Die Veröffentlichung der BV erfolgt im Ratsinformationssystem Allris, da sind die BV auch für die Öffentlichkeit im Bürgerinformationssystem einsehbar.

 

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