Beschlussvorlage - BV/2020/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 180/2020 vom 31.01.2020, des Notars Dr. Ulrich Braunert in Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand:Grundbuch von Kröpelin Blatt 11487, Gemarkung Detershagen, Flur 2, Flurstück 8/1 mit 2.159 m²

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