Beschlussvorlage - BV/2020/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 146/2020 vom 28.01.2020,  des Notars Dr. Ulrich Braunert in Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Grundbuch von Kröpelin Blatt 11490, Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 627 mit 444 m²

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