Beschlussvorlage - BV/2020/189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Anregungen, Hinweise und Bedenken. 

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Sachverhalt

Von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn liegt die 5. Änderung des B-Planes Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg" zur Stellungnahme vor.

Das Plangebiet befindet sich in Kühlungsborn Ost und umfasst einen Teilbereich der Ursprungssatzung am Wittenbecker Landweg.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-          Anpassung der Baufelder an die Bestandsgebäude

-          Ausweisung Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Streuobstwiese“ als Allgemeines Wohngebiet mit einem eigenen Baufenster

-          Wohnungen sollen der einheimischen Bevölkerung dienen

-          Anpassung maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse

-          Anpassung maximal zulässige Firsthöhe

-          Erhöhung Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 auf 0,4

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Anlagen

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