Beschlussvorlage - BV/2019/105-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Beschluss BV/2019/105-03 aufzuheben.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Hauptsatzung gemäß Anlage zu erlassen. Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten.

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Sachverhalt

Mit BV/2019/105-03 wurde eine neue Version der Hauptsatzung beschlossen, diese ist noch nicht ausgefertigt.

 

Es wurde der nachfolgende Antrag gestellt.

 

 

 Nach § 14 Abs. 4 der Entschädigungsverordnung M-V ist die Zahlung eines monatlichen Sockelbetrages zulässig. Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Kröpelin darf der Sockelbetrag den Höchstsatz von 50,00 Euro nicht überschreiten. Die Landesregierung M-V hat mit der neuen Entschädigungsverordnung im Juni dieses Jahres nicht zum ersten Mal die funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen angehoben, aber dann stets im Einklang. Das heißt, wurden die Funktionsgelder erhöht, wurden auch die Sitzungsgelder erhöht. Das hat nicht nur etwas mit der Gleichbehandlung, sondern auch mit der Anerkennung und Wertschätzung aller Stadtvertreter zu tun. Dieses Prinzip kam in der Stadtvertretung auch stets zur Anwendung, bis zur Änderung der Hauptsatzung auf der letzten Stadtvertretersitzung am 07.11.2019. Die Funktionsgelder wurden auf den Höchstsatz der neuen Verordnung angehoben. Das betrifft fünf Stadtvertreter und sechs weitere Funktionsgeldempfänger. Für die Stadtvertreter ohne Funktion hat der Gesetzgeber neben dem Sitzungsgeld einen monatlichen Sockelbetrag neu eingeführt. Dafür wurde das Sitzungsgeld nicht erhöht. Ein solcher Sockelbetrag für die betreffenden zwölf Stadtvertreter wurde in die Neufassung der Hauptsatzung am 07.11.2019 nicht aufgenommen.

Der Innenminister Lorenz Caffier begründete die neue Entschädigungsverordnung wie folgt: "Viel Arbeit in den Kommunen wird von ehrenamtlichen Kräften geleistet. Mit den neuen Regelungen wird kommunalpolitisches Engagement mehr als bisher anerkannt und angemessener berücksichtigt. Wir wollen auch verstärkt Anreize schaffen, damit sich auch weiterhin qualifizierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Gemeinden und Ämtern bewerben“.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4288629

 

 

Da die Satzung noch nicht ausgefertigt wurde, ist es ratsam den alten BV aufzuheben und die Satzung in Gänze neu zu beschließen.

 

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Anlagen

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