Beschlussvorlage - BV/2019/173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß §44 KV M-V.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Für die Ansschaffung von 20 Feldbetten für die Jugendfeuerwehr ist eine zweckgebundene Spende in Höhe von 500,00 € von der Firma E.DIS eingegangen.

 

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