Beschlussvorlage - BV/2019/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Erstellung eines Berichtes über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen, erstmals für das Haushaltsjahr 2019, nach § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V.

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Sachverhalt

Seit dem 01.01.2012 führen die Gemeinden, Landkreise, Ämter und einige Verbände des Landes ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln der kommunalen Doppik.

Mit dem Inkrafttreten des Doppik-Erleichterungsgesetzes, der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik einschließlich ihrer Anlagen wurde am 1.August 2019 ein umfassender Reformprozess zur kommunalen Haushaltswirtschaft abgeschlossen.

Mit der Überarbeitung des Regelwerkes wurde dem Anliegen der Verwaltungspraxis nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Regelungen Rechnung getragen.

Darin ist unter anderem festgehalten, dass ein Gesamtabschluss künftig nur noch für kreisfreie und große kreisangehörige Städte zu erstellen ist. Alle anderen Kommunen können zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht wählen. Mit der Erstellung eines Beteiligungsberichtes wir der Verwaltungsaufwand spürbar reduziert.

 

 

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Anlagen

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