Beschlussvorlage - BV/2019/170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Eneregieversorgung Kröpelin - Anstalt öffentlichen Rechts vom 16.12.2014

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Sachverhalt

Nach Überprüfung der Satzung der Energieversorgung Kröpelin - Anstalt öffentlichen Rechts durch die Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock wurde eine Ergänzungsmitteilung durch Frau Hafemann gefasst. (siehe Anlage: Hinweis Rechtsaufsicht) Die gültige Satzung vom 16.12.2014 ist unter § 10 (2) um folgenden Wortlaut zu ergänzen: (siehe Anlage 1. Änderung zur Satzung Energieversorgung Kröpelin - AÖR vom 16.12.2014)

"Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu erfolgen und deren Prüfung nach den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes über die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften unmittelbar gelten oder entgegenstehen."


 


 

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Anlagen

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