Beschlussvorlage - BV/2019/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe Dienstbezüge Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Personalamt, Standesamt
- Bearbeiter:
- Ingo Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Nach dem Amtsantritt des Bürgermeisters 2017, erfolgte die Eingliederung in die Erfahrungsstufe 5 nach den vorliegenden Qualifikationen und anrechenbaren Dienstjahren. Nach einer Überprüfung des Kommunalen Versorgungsverbandes wurde eine fehlerhafte Eingliederung in die Erfahrungsstufe 5 festgestellt. Es folgte unmittelbar ein Hinweis auf § 3 der Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V), nach der eine Eingliederung in Erfahrungsstufe 10 hätte erfolgen müssen. Die zu beschließende überplanmäßige Ausgabe besteht aus der Aufrechnung vom Amtsantritt 2017 bis zum Dezember 2019.