Beschlussvorlage - BV/2019/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.    Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin genehmigt die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2017 gemäß beigefügter Anlage.

 2.    Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Kröpelin zum 31. Dezember 2017 fest.

 

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Sachverhalt

 Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2017 der Stadt Kröpelin

 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Kröpelin zum 

31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Bestätigungsvermerks und der Vollständigkeitserklärung ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt                                                                                    43.176.980,21 €

Das Eigenkapital beträgt                                                                                   29.106.371,84 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2017 beträgt                     1.568.772,76 €

Das Jahresergebnis 2017 beträgt                                                                             642.262,89 €

Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Finanzmittelüberschuss aus von        2.227.037,30 €

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Die Haushaltsüberschreitungen wurden vom zuständigen Gremium geprüft und betragen 1.121.769,55 € siehe Anlage.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 03.09.2019 die Belege geprüft und am 03.12.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Kröpelin zum
31. Dezember 2017 zu empfehlen.

 

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Anlagen

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