Beschlussvorlage - BV/2019/157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, Urkunde des Notar Dr. Braunert in Bad Doberan vom 08.11.2019, UR-Nr.: 1877/2019, ein Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand:

Gemarkung Kröpelin Flur 12 Flurstück 14 mit 710 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche, Lage: 18236 Kröpelin, Am Torfmoor

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