Beschlussvorlage - BV/2026/1843

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt diese auszufertigen und ortsüblich bekanntzugeben.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Prüfung des Haushaltes der Stadt Kröpelin inkl. der Beteiligungen wurde angemerkt, dass die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Betrieb der Immobilie Aufgaben wahrnimmt, die nicht dem Unternehmenszweck entsprechen. Die Satzung ist daher anzupassen.
 

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Anlagen

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