Beschlussvorlage - BV/2026/1825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufstellung einer Spendenbox im Ostrockmuseum.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde Spenden und Schenkungen annehmen. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung und legt Wertgrenzen der Annahme in der Hauptsatzung fest.

 

Auch auf Sammlungen, deren Geldgeber im Nachhinein nicht nachzuvollziehen sind, wie im Fall der Spendenbox im Ostrockmuseum, sind die Vorschriften des § 44 Abs. 4 KV M-V anzuwenden. Die Entscheidung über die Annahme der Spende wird mit diesem Beschluss positiv getroffen.

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