Beschlussvorlage - BV/2026/1807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 124/2026 vom 06.02.2026 der Notariatsverwalterin Laura Henn, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstücke 802 und 803/3, Größe 753 m² und 240 m²

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