Beschlussvorlage - BV/2026/1784-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag des Hauptausschusses zur 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Änderungen wie folgt in die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin zu übernehmen
Artikel 1 - § 14 Abs 4 erhält folgende Fassung
Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel bzw. durch Auslegung im Rathaus. Die Bekanntmachungstafel befindet sich in Kröpelin, am Rathaus, Markt 1.
Artikel 1 – der § 7 (5) erhält folgende Fassung
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 EUR.
Die restlichen Punkte der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin bleiben unberührt.
Sachverhalt
Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin hat auf sich auf seiner Sitzung am 27.01.2026 mit der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin auseinandergesetzt.
Es wurde einstimmig beschlossen folgende Änderungen in die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit aufzunehmen.
§ 14 Abs. 4 Öffentliche Bekanntmachung
Der genannte Absatz enthält die Standorte der Bekanntmachungstafeln. Es wurde im Hauptausschuss beschlossen folgende Änderung einzubringen und die Bekanntmachungstafeln auf den Standort Rathaus zu reduzieren. Die alten Bekanntmachungstafeln sind zurückzubauen.
Artikel 1 - § 14 Abs 4 erhält folgende Fassung
Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel bzw. durch Auslegung im Rathaus. Die Bekanntmachungstafel befindet sich in Kröpelin, am Rathaus, Markt 1.
§ 7 Abs 5 Bürgermeisterin / Bürgermeister
Gemäß Hinweis H 31 aus dem Schlussbericht der überörtlichen Prüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Stadt Kröpelin vom 04.06.2025 wird der Antrag eingebracht die Aufwandsentschädigung anzupassen.
Artikel 1 – der § 7 (5) erhält folgende Fassung
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 EUR.
