Beschlussvorlage - BV/2026/1784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin.

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund der überörtlichen Prüfung durch den Landkreis Rostock und durch einige Rechtsänderungen bzw. ergänzende Hinweise des Innenministeriums ist eine Anpassung unserer Hauptsatzung empfehlenswert.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen und sind im vorgelegten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin so eingearbeitet worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird immer der jeweilige Paragraph in Gänze ersetzt.

 

§ 7 Abs 3 Bürgermeisterin /Bürgermeister

Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung wurde in den §§ 38, 39, 115, 143 und 158 KV M-V jeweils eingefügt:

„Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen genügt die Textform, soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt.“

Diese Erleichterung der betreffenden Formvorschriften sollte auch Eingang in die Hauptsatzung finden, welche aktuell die Schriftform erfordert. Daher wird der § 7 Abs 3 der Hauptsatzung gemäß Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages M-V um nachfolgende Formulierung ergänzt:

„Dies gilt nicht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen; hier genügt die Textform soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts abweichendes bestimmt.“

 

§ 14 Abs 7 Öffentliche Bekanntmachungen

Es erfolgt hier die Ergänzung, dass auch die Einladungen zu den Sitzungen der Beiräte über das Internet öffentlich bekannt gemacht werden.

 

§ 13 Entschädigungen

Hinweis H 32 aus dem Schlussbericht der überörtlichen Prüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Stadt Kröpelin vom 04.06.2025

Es wird über die Vorgaben des § 4 Absatz 1 der EntschVO M-V hinaus empfohlen, die durch Beschluss der Stadtvertretung festgesetzten Entschädigungssätze für die Funktionsträger in die Hauptsatzung aufzunehmen. Dies würde die Zusammenführung aller gemeindlich festzusetzenden Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige in der Hauptsatzung bedeuten und somit eine verbesserte Übersicht über derartige Zahlungen der Gemeinde schaffen.

Es handelt sich dabei um Aufwandsentschädigungen gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Mit Beschluss BV 2024/1321 hat die Stadtvertretung die Entschädigungen beschlossen, diese wurden im § 13 Abs 14 der Hauptsatzung ergänzt.

 

§ 10 Ortsteilvertretungen

Mit Änderung der Kommunalverfassung wurde 2024 auch die zusätzliche Pflicht zur Erfassung der Abgrenzung von Ortsteilen aus Gründen der Rechtssicherheit mit aufgenommen. Dies dient zu eindeutigen Festlegung von Normadressaten und soll auf Basis des Liegenschaftskatasters erfolgen. Idealerweise soll dies anhand existierender Einheiten „Flurstück, Flur und Gemarkung“ erfolgen. Die behelfsweise Formulierung lt. Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages M-V fand bei uns Anwendung. Mit Schreiben vom 19. Mai 2025 hat die Kommunalabteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ein Rundschreiben zur Definition der räumlichen Abgrenzung von Ortsteilen in den Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern nach § 42 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern versandt.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden ist der § 10 anzupassen. Zur eindeutigen Klarstellung wird der Paragraph umbenannt in Ortsteile und Ortsteilvertretungen und um die Regelungen des Absatzes 1 und die Anlage 3 ergänzt.  Die bestehenden Absätze sind neu nummeriert.

 

 

 

 

Punkte zur Diskussion

Die folgenden Punkt werden grundsätzlich zur Diskussion gestellt, Sie sind noch nicht in der Änderungssatzung eingearbeitet.

 

§ 14 Abs. 4 Öffentliche Bekanntmachung

Der genannte Absatz enthält die Standorte der Bekanntmachungstafeln, sollte hier eine Reduzierung zum Beispiel im Ortsteil Kröpelin geplant sein, müsste dies hier angepasst werden.

 

§ 7  Abs 5 Bürgermeisterin / Bürgermeister

Hinweis H 31 aus dem Schlussbericht der überörtlichen Prüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Stadt Kröpelin vom 04.06.2025

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Änderung der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) zum 01.06.2024. Mit der Änderung dieser Verordnung ist die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister in Höhe von 90,00 € weggefallen.  Die neue Regelung findet sich nunmehr in § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomEntschVO M-V) wieder. Demnach wäre in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern nunmehr eine monatliche Aufwandsentschädigung  von bis zu 120 € möglich.

 

 

 

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Anlagen

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