Beschlussvorlage - BV/2025/1766
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe an der Grundschule "Am Mühlenberg" in Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Rostock zur 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplan des Landkreises Rostock für die allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 – 2026/2027 und der Genehmigung der Fortschreibung, einen Antrag auf Errichtung einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe und organisatorischen Verbindung der Grundschule mit der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe zu stellen. Der Bürgermeister wird beauftragt entsprechende Anträge zu stellen.
Sachverhalt
Der Landkreis Rostock erarbeitet aktuell die 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplan des Landkreises Rostock für die allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 – 2026/2027 (nachfolgend kurz Schulentwicklungsplan genannt). Aktuell befindet sich die 2. Fortschreibung im Beschlusslauf, der finale Beschluss ist durch den Kreistag am 17.12.2025 geplant.
Die 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes sieht die Errichtung einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe in Kröpelin vor.
Die Fortschreibung ist sowohl inhaltlich wie auch redaktionell mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Unter dieser Voraussetzung ist anzunehmen, dass die Genehmigung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes kurzfristig erfolgt. Nach Genehmigung des Schulentwicklungsplanes ist durch den Schulträger ein Antrag auf Errichtung einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe und organisatorischen Verbindung der Grundschule mit der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe zu stellen.
Um keinen Zeitverzug zu erreichen ist es Empfehlenswert vorbehaltlich des Beschlusses der 2. Fortschreibung und der Genehmigung der 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, den Bürgermeister zu ermächtigen einen Antrag auf Errichtung einer schulartenunabhängigen Orientierungsstufe und organisatorischen Verbindung der Grundschule mit der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe zu stellen.
