Beschlussvorlage - BV/2025/1751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 1806/2025 vom 29.09.2025 der Notarin Dr. Eglè Zierau, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Flurstück 1/10, Größe 1000 m²

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