Beschlussvorlage - BV/2025/1750
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstückskauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Bente Grunert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.10.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin (nachfolgend -Erwerber- genannt) beschließt den Kauf des folgenden Grundstücks:
Gemarkung Kröpelin Flur 2
Flurstück 93/1, amtliche Fläche: 8.471 m²
Flurstück 94/6, amtliche Fläche 3.382 m²
Flurstück 94/7, amtliche Fläche 3.135 m²
Lage: Am Wasserwerk 1, Reriker Chaussee 1, Kaufpreis 180.000,00 Euro
Eigentümer: Landkreis Rostock
Alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Kaufvertrages in Verbindung stehenden Kosten trägt der Erwerber. Im Kaufpreis sind insbesondere nicht enthalten: Notarkosten (ca. 2.500,00 Euro), Grunderwerbssteuer (6% = 10.800,00 Euro), Grundbucheintragung (1.000,00 Euro) und die im Zusammenhang mit dem Erwerb auf Seiten des Erwerbers gegebenenfalls weiterhin anfallenden Kosten.
Daraus ergibt sich ein Kaufpreis zzgl. Nebenkosten von insgesamt ca.: 194.300,00 Euro. Bewilligt werden vorsorglich insgesamt: 200.000,00 Euro.
Das Produktsachkonto „unbebaute Grundstücke“ war im Haushaltsjahr 2025 mit einem Betrag von 100.000,00 Euro veranschlagt.
Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe der Differenz von 100.000,00 Euro beschlossen. Diese erfolgt durch die Reduzierung anderer Haushaltsansätze aus dem intensiven Bereich.
Sachverhalt
Von Seiten des Eigentümers wurde das Angebot an die Stadt Kröpelin herangetragen, das Grundstück „Am Wasserwerk 1“ zu erwerben. Der Verkehrswert des (fiktiv freigelegten) Grundstücks wurde zum Stichtag 10.06.2025 mit 180.000,00 Euro beziffert. Der Landkreis Rostock beabsichtigt, dieses Grundstück voraussichtlich zu einem Preis von 180.000,00 Euro zu verkaufen. Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften hat sich für den Kauf ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, alles weitere zu veranlassen.
