Beschlussvorlage - BV/2025/1719
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 50 "Hanstorf Süd - Handel & Wohnen" & Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Satow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Milena Memmo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Entscheidung
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22.09.2025
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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16.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Satow im Rahmen des Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Hanstorf Süd – Handel und Wohnen“ unter folgenden Voraussetzungen zu:
- Die Planungen der Gemeinde Hanstorf dürfen (gemäß Analysebericht) keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Einzelhandelsstrukturen in Kröpelin haben.
- Die Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 20 „Einzelhandel Rostocker Straße 114–116“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Einzelhandel Rostocker Straße“ der Stadt Kröpelin dürfen durch die geplante Änderung nicht beeinträchtigt werden (gemäß Analysebericht).
- Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Planungen der Gemeinde Hanstorf weder den bestehenden Einzelhandel noch die zukünftigen Planungen der Stadt Kröpelin beeinträchtigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschloss am 26. September 2024, den Bebauungsplan Nr. 50 „Hanstorf Süd - Handel und Wohnen“ aufzustellen.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Nahversorgers und einer Bäckerei mit Café sowie der Ergänzung der Bauflächen am südlichen Rand der Innenbereichssatzung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet festgesetzt werden, um die Nahversorgung im Ortsteil Hanstorf und für einige kleinere Nachbarorte zu verbessern, wie es die Auswirkungsanalyse zur Einzelhandelsentwicklung vorsieht.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist ferner notwendig, um mögliche Konflikte, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sein könnten, zu vermeiden bzw. geeignete Lösungen aufzuzeigen und zu sichern, und zwar insbesondere hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Klimaschutz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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849,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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284,1 kB
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