Informationsvorlage - BV/2025/1736

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V) sind Fördermittelanträge bis zum 31.08. eines jeden Jahres zu stellen.

 

Ab diesem Jahr sind alle Anträge nur noch digital zu stellen. Da das Portal noch nicht funktioniert, können dieses Jahr ausnahmsweise Anträge bis zum 31.10.2025 gestellt werden.

 

Gemäß Punkt 11.1.7 können Anträge für den Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfallmaterialien beantragt werden.

 

Der Bauhof hat im Frühjahr damit begonnen, die Hecken und Zäune in der KGA „Am Karpfenteich“ im Geltungsbereich des BP Nr. 17 „Infrastruktur an der Schulstraße“ zurückzubauen. Für den Abriss und Entsorgung Gartenhäuser liegt ein Angebot in Höhe von ca. 166 T€ vor.

 

Bei gesicherter dauernder Leistungsfähigkeit (RUBIKON grün) beträgt die Förderung bei 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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