Informationsvorlage - BV/2025/1735

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V) sind Fördermittelanträge bis zum 31.08. eines jeden Jahres zu stellen.

 

Ab diesem Jahr sind alle Anträge nur noch digital zu stellen. Da das Portal noch nicht funktioniert, können dieses Jahr ausnahmsweise Anträge bis zum 31.10.2025 gestellt werden.

 

Gemäß Punkt 11.1.1 können Anträge für die Gestaltung von innerhalb des Ortes gelegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, hierzu zählen insbesondere Straßen und Wege gestellt werden.

 

Die Planung für den Ausbau der Straße „Am Kirchenplatz“ ist fertiggestellt und kann umgesetzt werden. Die Maßnahme wurde aufgrund der Baumaßnahmen der Kirche und aufgrund liquider Mittel zurückgestellt.

 

Die Kostenschätzung für den Ausbau liegt bei ca. 96.200 € und für die Betreuung durch einen Planer fallen Kosten in Höhe von ca. 17.400 € an.

 

Bei gesicherter dauernder Leistungsfähigkeit (RUBIKON grün) beträgt die Förderung bei 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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