Beschlussvorlage - BV/2025/1722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Notwendigkeit der Maßnahme. Die Eigenmittel in Höhe von 715 T€ werden in Jahresscheiben in den Haushalt eingestellt. 

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Stadtvertretung am 23.04.2020 – BV/2020/237 – hat sich die Stadt Kröpelin zur Notwendigkeit der Maßnahme bekannt.

 

In den vergangenen 5 Jahren hat sich sowohl die Fördermittellandschaft als auch die Ausführung des Projektes verändert, so dass ein neuer Beschluss notwendig ist.

 

Das Projekt beschränkt sich nur noch auf die Maßnahme MK2. Es ist geplant, den Stadtbach in der jetzigen Lage zu belassen und mittels eines Inlinerverfahrens den Stadtbach zu sanieren.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.295.881,63 Euro.

 

Der Wasser- und Bodenverband hat einen entsprechenden Fördermittelantrag beim StaLUMM gestellt. Die Maßnahme ist bewilligungsfähig, es fehlt nur noch die Eigenmittelerklärung der Stadt Kröpelin.

 

Auf die förderfähigen Kosten entfallen 60 %. Die Stadt Kröpelin hat den Kofinanzierungsanteil (KOFI) in Höhe von 40 % zu tragen und die nichtförderfähigen Kosten (Eigenmittel).

 

Dies ergibt folgende Kosten-/Finanzierungsübersicht:

Gesamtkosten                     1,315 T€

Fördermittel                            595 T€

Eigenmittel                             720 T€

davon KOFI                                 397 T€

davon Eigenanteil                       332 T€

 

In die Haushalte sind folgende Ansätze einzustellen:

2026     150.000,00 €                                  

2027  260.000,00 €

2028  143.308,86 €

 

Es sind bereits Eigenmittel in Höhe von 166.800 Euro abgerufen.

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Anlagen

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