Beschlussvorlage - BV/2024/1536-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Straßenbaulast für die Teilabschnitte der L11 gemäß beiliegender Vereinbarung zu übernehmen. Das Angebot gemäß Protokoll wird angenommen. Der Bürgermeister wird auftragt alles Notwendige zu veranlassen. 
 

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Sachverhalt

Mit Beschluss Nr. BV/2024/1536 wurde der Bürgermeister beauftragt Verhandlungen über die Übernahme der Straßenbaulast für die L11 von der Kreuzung Rostocker Straße / Schulstraße bis zu den Auffahrten auf die Umgehungsstraße in der Strandstraße zu führen.

Auf dieser Basis wurde Gespräche geführt und ein Antrag auf Umstufung dieses Straßenabschnittes gestellt.

 

Mit Schriftsatz vom 02.06.2025 wurde eine entsprechende Umstufungsvereinbarung seitens des SBA Stralsund an die Stadt Kröpelin versandt. Gemäß § 5 der Vereinbarung soll im Rahmen einer Begehung festgestellt werden, ob der bisherige Träger der Straßenbaulast seinen Pflichten nachgekommen ist.

 

Es ist angefragt diese Begehung im Vorfeld zu absolvieren, um für alle Seiten klar darzustellen, welche eventuellen Verpflichtungen jeweils auf die Parteien zukommen.

 

Update 10.07.2025

 

Am 10.07.2025 fand eine Befahrung des umzustufenden Streckenabschnittes statt, mit dem Ergebnis das sowohl im Abschnitt der Straßenbaulast der Stadt Kröpelin, wie auch im Abschnitt der Straßenbaulast des Landes M-V Schäden vorhanden sind. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Verkehrsführung ein Anspruch des Landes am Umstufung bestehen würde. Dem Land M-V ist es nicht möglich diese Maßnahmen in 2025/2026 durchzuführen und bietet daher einen an ca 300.000 EUR als Ausgleich dafür zu zahlen. Siehe Protokolle

 

Update 17.07.2025

 

Am 17.07.2025 fand ein Beratungstermin mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock statt, die Thematik der Übernahme der Abschnitte der L11 und den damit verbundenen Möglichkeiten wurden erörtert. Die Möglichkeit der generellen Reduzierung der Geschwindigkeit wurde nicht in Aussicht gestellt. Es besteht die Möglichkeit der Teileinziehung von Abschnitten, d.h. Sie für gewisse Verkehre zu entziehen. Hier wurde jedoch mit angeführt, dass diese Lösung zwar möglich sei, aber Sie im Grunde genommen nicht kontrollierbar ist und natürlich auch die bestehende Struktur zu berücksichtigen wäre. Die Stadt sollte eher in Erwägung ziehen, die Straße mit baulichen Einschränkungen zu entschleunigen und Sie für bestimmte Verkehre dadurch auch unattraktiv zu machen. Zum Beispiel durch Schaffung von Einengungen (Parkbuchten) etc., wo nur ein Fahrstreifen existiert (dann mit VZ-Vorrang für den Gegenverkehr) usw.

 

 

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Anlagen

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