Beschlussvorlage - BV/2025/1712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 578/2025 vom 04.07.2025 des Notars Dr. Stefan Zimmermann, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen, Flur 2, Flurstücke 22/7, 23/6, 22/9 und 23/8, Größe 320 m², 449 m², 80 m² und 52 m²

 

Der Antrag ging am 15.07.2025 vollständig im Bauamt ein. Die Bearbeitungsfrist von zwei Monaten konnte wegen der Sitzungstermine nicht eingehalten werden. Die Anfrage wurde daher bereits beantwortet.

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