Beschlussvorlage - BV/2025/1724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 880/2025 vom 04.08.2025 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstück 240/13, Größe 66 m² und Flurstück 240/14, Größe 3.072 m²

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