Beschlussvorlage - BV/2025/1688

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der Kommunalverfassung M-V § 70b Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Nr. 10 und Nr. 8 GemHVO-Doppik sind die Wirtschaftspläne und die geprüften Jahresabschlüsse der Anstalt öffentlichen Rechts der Stadtvertretung zur Kenntnis vorzulegen.

 

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Anlagen

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