Beschlussvorlage - BV/2025/1698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.

 Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Beschluss gilt vorbehaltlich des Erhalts des unterzeichneten Durchführungsvertrages.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 14.12.2022 den Beschluss gefasst, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zwischen der Stadtgrenze im Westen, der B 105 im Norden und der Bahntrasse Wismar-Rostock bzw. der 110-KV-Freileitung im Süden im Bereich Detershagen einzuleiten.

Aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf im Juli/Aug. 2024

ergaben sich folgende Änderungen:

  • Das Zielabweichungsverfahren wurde mit Schreiben vom 14.04.2025 durch das Wirtschaftsministerium MV genehmigt. Dadurch ist die Beschlussgrundlage geschaffen worden.
  • Der Umweltbericht und der Artenschutzfachbeitrag wurden fertiggestellt. Eingriff und Ausgleich wurden bilanziert. Der Ausgleich erfolgt im Wesentlichen durch die Flächenstilllegungen im Plangebiet. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird der Ausgleich im Durchführungsvertrag verbindlich auf Basis des Umweltberichts und eines Grünplans geregelt, dafür wird auf die Darstellung von Ausgleichsflächen im B-Plan verzichtet.
  • Übermittelte Leitungsverläufe wurden aktualisiert.

 

Von der Öffentlichkeit wurden im Vorfeld Stellungnahmen abgegeben, die den Abstand der PV-Anlagen zu Detershagen betrafen. Nachdem hier Flächen reduziert worden sind, wurden im regulären B-Plan-Verfahren keine Stellungnahmen mehr abgegeben.

 

Da die Plangebietsflächen im genehmigten Flächennutzungsplan bereits als Sonstige Sondergebiete für Photovoltaikanlagen dargestellt sind, wird der aus dem F-Plan entwickelte Bebauungsplan durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.

 

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