Beschlussvorlage - BV/2025/1695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Maßnahme „Sanierung Stadtbach Kröpelin MK“ mit dem Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung.

 

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Sachverhalt

Die Gewässer sind Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur des Landes MV und wesentlich für die Funktion und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Sie dienen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Den Zustand dieses Gewässernetzes und damit eines jeden Gewässers zu erhalten und zu verbessern ist öffentliche Verpflichtung.

 

Die Gemeinde ist zum Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung (Stadtbach) gesetzlich verpflichtet.

Als Grundlage für die Durchführung der Sanierung des Stadtbaches gemäß Vorplanung ist beiliegender öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem WBV zu schließen.

 

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