Beschlussvorlage - BV/2025/1694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin (Stellplatz und Stellplatzablösesatzung) gemäß Anlage 1.

 

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Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Kröpelin über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Stellplätze (Ablösungssatzung)mit Rechtskraft vom 25.11.1993 gilt als veraltet. Sie ist in Ermangelung eine Stellplatzsatzung aktuell nicht anwendbar.

Aus diesem Grunde wurde eine Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung gemäß § 86 Abs 1 Pkt.3 LBauO M-V erarbeitet, welche die Anzahl der PKW- und LKW-Stellplätze festlegt.

Eine Ablöse von LKW-Stellplätzen ist nicht vorgesehen.

 

Die Stadtvertretung nimmt die Kalkulation und den Kalkulationsvermerk zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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