Beschlussvorlage - BV/2025/1689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Stadt Kröpelin gemäß Anlage.


 

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Sachverhalt

Die aktuelle Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Stadt Kröpelin stammt aus dem Jahre 1998. Sie sah eine pauschalisierte Vergütung je Spielgerät vor.


In diverser Rechtsprechung seit 1997 ist ausgeführt, dass eine pauschalisierte Vergütung bei Automaten mit Gewinnspielmöglichkeit den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletze und diese an das Einspielergebnissen orientiert seien sollten. Grundsätzlich sind zugelassene Automaten seit den 90iger Jahren mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet.

Wir schlagen daher die Anpassung der Satzung vor.
Die erstellte Satzung enthält folgende Parameter

Steuersatz von 10% der Bruttokasse bei Geräten mit Gewinnspielmöglichkeit je Monat

 100 EUR pauschal bei Geräten ohne Gewinnspielmöglichkeit

 

Bei Automaten die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere, Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges, pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken und ähnliches darstellen sind die Sätze deutlich erhöht, auf mit Gewinnspielmöglichkeit auf 50 % der Bruttokasse und ohne Gewinnspielmöglichkeit auf 500 EUR.

 

Die vorgeschlagenen Sätze orientieren sich an umliegenden Gemeinden, es wird dadurch eine höhere Vergnügungssteuereinnahme im Vergleich zu vorheriger Regelung erwartet. Mit der Festlegung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden, das diese Art der Verherrlichung solcher Inhalte unerwünscht ist. Da es sich um nur um eine inhaltliche Ausgestaltung handelt, entfaltet diese auch keine erdrosselnde Wirkung im steuerrechtlichen Sinne.

 

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Anlagen

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