Beschlussvorlage - BV/2025/1679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Urkunden-Nr.: N 409/2025 vom 10.04.2025 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Flurstücke 49/47 und 47/5, Größe 1049 m² und 148 m²

 

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