Beschlussvorlage - BV/2025/1673

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 451/2025 vom 08. April 2025 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 27 und 61, Größe 28.836 m² und 30.608 m²

 

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