Beschlussvorlage - BV/2025/1675

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Bildung einer Tourismusregion im Verbund mit den folgenden acht Kommunen:

 

 

  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  • Stadt Ostseebad Rerik
  • Stadt Heilbad Bad Doberan-Heiligendamm
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen
  • Gemeinde Ostseebad Börgerende-Rethwisch
  • Gemeinde Tourismusort Bastorf
  • Gemeinde Tourismusort Wittenbeck
  • Gemeinde Tourismusort Steffenshagen

 

Grundlage bildet der § 4a Kurortgesetz MV.

 

Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt.

 

Die geltenden Kurabgabesatzungen der neun Kommunen sollen in der Tourismusregion weiter harmonisiert werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die oben genannten neun Gemeinden sammelten bereits in dem Modellregionen-Prozess in den Jahren 2020 bis 2023 positive Erfahrungen mit der interkommunalen Zusammenarbeit und der daraus resultierenden, nachhaltigen Vernetzung.

 

Im Rahmen des Modellregionsprozesses wurde u.a. die gemeinsame Gästekarte – die KÜSTEN KARTE – sowie der digitale Urlaubsbegleiter als Progressive Web App (PWA) – der KÜSTEN GUIDE – erfolgreich eingeführt, die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten vorangetrieben, Kurabgabesatzungen verabschiedet und fünf Orte haben das Prädikat Tourismusort erhalten. Ziel ist u.a., zunächst den Teilraum der ehemaligen Modellregion in Richtung eines einheitlichen Erhebungsgebietes zu entwickeln (Harmonisierung der Satzungen) und die gegenseitige Anerkennung dauerhaft zu ermöglichen. Dafür ist nach derzeit rechtlichem Rahmen die Anerkennung als Tourismusregion notwendig.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...