Beschlussvorlage - BV/2025/1664

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin zieht die Angelegenheit an sich.

 

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Einleitung und Ausgestaltung der Vergabeverfahren gemäß Anlage 1.

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Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann die Befugnisse auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen.

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2025 sind im Bereich Bauamt / Wohnungsverwaltung folgende Verfahren gemäß Anlage 1 mit einem geschätzten Auftragswert über 5.000,00 Euro geplant.

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Anlagen

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