Beschlussvorlage - BV/2025/1656
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Die Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin wurde seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock geprüft. Aufgrund aktueller Rechtsprechung (Urteil 4 K 273/22 OVG vom 27.01.2025 Rn. 53-55) wurde eine Anpassung empfohlen.
§ 7 Abs. 2 KS n.F.: „Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt 14 Tage nach der Abreise.“
Das Erlöschen des Rückzahlungsanspruches nach 14 Tagen ist unzulässig gemäß Urteil 4 K 273/22 OVG vom 27.01.2025 Rn. 53-55: „Der Anspruch unterliegt der Zahlungsverjährung nach § 228 AO.“ Die Regelung verstößt damit gegen höherrangiges Recht.
§ 9 Abs. 3 Nr. 4 KS n.F.: „Jeder Quartiergeber ist verpflichtet, […] Nr. 4 die jeweils aktuell gültige Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Kurabgabe an geeigneter Stelle für die Gästen auszulegen und den Gästen über Fragen, die die Einrichtung der Kurabgabe betreffen, Auskunft zu erteilen.“
„Für die Verpflichtung der Quartiergeber, den Gästen über Fragen, die die Einrichtung der Kurabgabe betreffen […], Auskunft zu erteilen, fehlt es ebenfalls an einer Rechtsgrundlage.“ (siehe Urteil 4 K 273/22 OVG vom 27.01.2025 Rn. 64)
Dies wurde in einer Änderungssatzung angepasst. Weiterhin wurde die Präambel aktualisiert
Da es sich um positiv Regelungen handelt, erfolgt die Inkraftsetzung Rückwirkend zum 01.03.2025, wo die Satzung in Kraft getreten ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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