Beschlussvorlage - BV/2025/1654
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Vergabeverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.03.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs 4a KV M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht, um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann die Befugnisse auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen. Die Hauptsatzung hat entsprechende Übertragungsbefugnisse definiert, d.h. unter 5000 EUR Zuständigkeit Bürgermeister, zwischen 5000-25000 EUR Zuständigkeit Hauptausschuss und über 25.000 EUR Zuständigkeit der Stadtvertretung.
Im Rahmen des Haushaltsplanes des Jahres 2025 sind im Bereich Hauptamt / Zentrale Dienste II folgende Verfahren gemäß Anlage 1 mit einem geschätzten Auftragswert über 5000 EUR geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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96,4 kB
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