Beschlussvorlage - BV/2025/1645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin bekennt sich grundsätzlich zur Jugendsozialarbeit in der Stadt Kröpelin, an der Ausgestaltung der Finanzierung gemäß Kooperationsvereinbarung vom 31.01.2020 wird festgehalten.

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Sachverhalt

Der DRK Kreisverband Bad Doberan e.V. ist Träger der Jugendsozialarbeit im Jugendclub Kröpelin.
Mit Schriftsatz vom 13.01.2025 (siehe Anlage) ist der Träger mit der Fragestellung der zukünftigen Finanzierung an uns herangetreten.
Aktuell erfolgt die Finanzierung als jährliche Projektfinanzierung hinsichtlich der Personalkosten aus ESF-Fördermitteln und einem Anteil (25%) der Stadt Kröpelin.

 

Um die Qualität der Arbeit sicherzustellen, möchte der Träger nun unbefristete Arbeitsverhältnisse abschließen und fragt daher eine Kostenübernahmeerklärung der Personalkosten im Falle des Wegfalls der Förderung durch den Landkreis bzw. ESF-Fördermittel an.

 

Grundsätzlich ist hier festzuhalten, Träger der örtlichen Jugendhilfe gemäß SGB VIII sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise.

 

Dieser Wunsch würde den Kooperationsvertrag vom 31.01.2020 § 4 Abs 3 dahingehend ergänzen / abändern, dass die Stadt Kosten auch trägt, wenn keine Förderung gezahlt wird.

 

 

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