Beschlussvorlage - BV/2025/1634

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Kröpelin ermöglicht ihren Gästen die direkte digitale Bezahlung der Kurabgabe. Die Abrechnung über die Kleinvermieter wäre nicht mehr erforderlich. Die Kurabgabensatzung ist entsprechend zu ändern.

 

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Sachverhalt

Mit der Abschaffung der Meldepflicht für inländische Besucher drängt sich nahezu automatisch die Frage nach Vereinfachung von Abläufen bei der Einziehung der Kurabgabe auf, sowohl in der Verwaltung wie auch bei Kleinvermietern. Darüber hinaus wäre auch eine Erhöhung der Datensicherheit erreichbar.

Gerade im ländlich geprägten Teil unserer Touristischen Modellregion wäre die o.g. Lösung sehr vorteilhaft. Die gängigen Hotelsysteme bieten inzwischen geeignete Schnittstellen an.

 

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Anlagen

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