Beschlussvorlage - BV/2025/1625

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 6/2025 vom 07.01.2025 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 206/3, Größe 1.692m²

 

Loading...